Guten Morgen. Ich bin Arzt. Ich möchte Dear Pharmacists nach dem Problem eines solchen Rezepts fragen: Rp. Bismuti-Subnitrici 0,8 M.f.plv. D.T.D. Nr. 40 D.s. 1 bis 2 x 1 Pulver Apotheken weigern sich entweder, ein solches Rezept auszufüllen, oder obwohl sie die R-Gebühr eingeben, wollen sie sich auf 100 % verlassen. Sie argumentieren, dass von der Veröffentlichung von FP V bis zum aktuellen FP XIII die Nutzung/Dosierung für den externen Gebrauch festgelegt ist. Keine oralen Dosen. Das letzte Mal wurden orale Dosen in FP IV verabreicht. Berechtigt das Apotheken, ein solches Rezept nicht auszufüllen oder es mit einer 100%igen Zahlung zu erfüllen? Schließlich bis 2007. Die GASTRO-Tabelle war verfügbar. mit alkalischem Bismutnitrat, und zu dieser Zeit war FP VI in Kraft, bei dem bereits nur eine externe Dosierung verabreicht wurde. Schließlich werden auch andere Zutaten, die zum letzten Mal in FP IV enthalten sind, z. B. Tinct, im Apothekenrezept verwendet. Convallariae titrata. Wird es willkürlich interpretiert? Warum stellen manche Apotheken diese Pulver mit Bismuthum subnitricum für meine Patienten her, andere nicht? Manche verlassen sich auf R, andere auf 100%. Gibt es irgendwelche Vorschriften, die die zuletzt in FP IV verabreichte orale Dosierung diskreditieren? Bitte gebt mir eure Meinung ab. W.M.