In Apotheken werden verkauft: 1) verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rückerstattung (die immer zu 100% bezahlt werden, nicht durch prozentuale Rabatte, Pauschalbeträge usw. abgedeckt) und 2) verschreibungspflichtige Medikamente mit der Kategorie: abgedeckt durch die oben genannten offiziellen Boni, die für den Patienten billiger sein können, wenn er eine Rückerstattung des Rezepts erhält. Wenn nicht, zahlt er 100% seines Wertes. Fragen A) Werden verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Kategorie der erstattungsfähigen Arzneimittel (2), die aber als 100%ige Arzneimittel (ohne Erstattung auf Rezept) verkauft werden, in Apotheken zum gleichen (identischen) Preis angeboten? B) Werden verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Kategorie der Arzneimittel ohne Erstattung ((1) - immer 100% bezahlt in Apotheken zum gleichen (identischen) Preis angeboten? C) Ist der Preis des Arzneimittels (2) im Preis nach Erstattung in jeder Apotheke festgelegt (identischer Betrag), oder können die Preise für Arzneimittel nach Erstattung in Abhängigkeit vom Ausgangspreis des Arzneimittels in einer bestimmten Apotheke als Grundlage für die Berechnung des Preises nach Erstattung variieren (Preis des Arzneimittels 100 % abzüglich des Erstattungsbetrags)?