Guten Morgen. Wenn ich 15 g Hanf auf meinem Rezept habe, kann ich dann nur 5 g kaufen und den Rest im Folgemonat verbrauchen?
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Zertifiziert und erschwinglich. Hierbei handelt es sich um ein Medizinprodukt. Verwenden Sie es gemäß den Anweisungen.
Anna Lewandowska Apotheker, Redakteur
5 Monate vor
Vielleicht wollen Apotheken den Rohstoff wegen des kurzen Datums des Rohstoffs nicht teilen. Ich traf mich mit einer Partei, die ein Verfallsdatum von weniger als einem Monat hatte. Aber es fällt mir schwer, für den Apothekenleiter zu sprechen. Sie müssen sich vor Ort nach dem Grund dafür erkundigen.
Ich bin zurück zum Thread. Denn in Kielce, als ich in 3 Apotheken nachfragte, sagten sie, dass man das nicht kann. So ist es am Ende. Es hängt davon ab, wie sie angebunden sind oder wovon?
Ich war gestern in Superpharma und man könnte 10g teilen, weil die Packungen sowieso 5g sind. Der Apotheker wies jedoch darauf hin, dass das Rezept nur später innerhalb von 30 Tagen in dieser einen Apotheke eingelöst werden muss und sie nicht garantieren, dass sie dieses Kraut haben werden, da es schnell verdirbt. Wenn sie es nicht haben, ist das Rezept verloren.
Anna Lewandowska Apotheker, Redakteur
6 Monate vor
So @Konrado:
Ja, ein solches Rezept kann portionsweise aufgeteilt werden. Dabei wird jedem Teil eine Apothekenpackung hinzugefügt.
Medizinisches Marihuana als Rohstoff, der als 1-N-Betäubungsmittel eingestuft ist, sollte auf Rezepten des Typs "Rpw" stehen, die 30 Tage lang gültig sind. Daher muss ein solches Rezept innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum in einer Apotheke eingelöst werden.
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https://www.gdziepolek.pl/artykuly/marihuana-z-apteki
https://www.gdziepolek.pl/blog/kiedy-medyczna-marihuana-wroci-do-aptek
Die Sache ist einfach, das Rezept ist 30 Tage gültig (nicht zu verwechseln mit einem Monat!). Nach Ablauf dieser Zeit können Sie Ihr Rezept nicht mehr einlösen.
Wenn Sie in die Apotheke gehen (und 15 g auf Ihrem Rezept haben), ist es für Sie kein Problem, nur 5 g einzunehmen, und Sie können den Rest an einem anderen Tag kaufen, solange Sie die oben genannten 30 Tage nicht überschritten haben!
Und noch eine wichtige Information: Wenn Sie mit dem teilweisen Ausfüllen eines Rezepts in 1 Apotheke beginnen, müssen Sie es im selben :) ausfüllen
Es sollte kein Problem sein, aber den Rest müssen Sie in derselben Apotheke kaufen
Das hängt von der Apotheke ab. Da muss man nachfragen.