Hat die Polizei nach dem Kauf von Cannabis mit einem Rezept in einer Apotheke das Recht, meinen Kauf am Ort der Verwechslung anhand meiner Daten aus der Apotheke zu überprüfen?
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Angelika Talar-Śpionek Apotheker, Redakteur
3 Jahre vor
Nein, die Polizei verwendet die Daten aus der Apotheke nicht. Die Polizei hat das Recht, Sie an Ihrem Wohnort zu kontrollieren, dann müssen Sie einen Kaufbeleg aus der Apotheke vorlegen - vorzugsweise eine persönliche Rechnung und das Medikament in der Originalverpackung. Ich empfehle Ihnen, sich unseren Kurzfilm anzusehen: