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Justyna Bartoń Apotheker, Redakteur
4 Jahre vor
Es ist illegal, solche Angebote zu veröffentlichen. Gemäß Artikel 124. Arzneimittelrecht: "Wer ein Arzneimittel ohne Genehmigung für das Inverkehrbringen in Verkehr bringt oder lagert, wird mit Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft." Ich habe einen Artikel eingefügt, in dem wir mehr zu diesem Thema schreiben: https://www.gdziepolek.pl/artykuly/dlaczego-warto-kupowac-leki-tylko-w-aptece