Guten Morgen
Der Apotheker hat das Medikament falsch abgegeben, d.h. es wurde der Impfstoff Prevenar 20 verschrieben und wir haben Prevenar 13 erhalten. Die Klinik bemerkte auch keinen Fehler und das Kind wurde mit Prevenar 13 geimpft. Der Fehler wurde erst am nächsten Tag vom Apotheker bemerkt und dann wurden wir darüber informiert. Da wir ein anderes Produkt erhalten haben, verstehe ich, dass wir Anspruch auf eine Rückerstattung des Betrags für Prevenar 13 haben.
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Angelika Talar-Śpionek Apotheker, Redakteur
1 Jahr vor
Zunächst sollten Sie Ihren Kinderarzt konsultieren und ihn über die ganze Situation informieren.
Wenn es um eine vollständige Rückerstattung für ein schlecht abgegebenes Rezept geht, ist der Apotheker dazu nicht verpflichtet. Trotzdem lohnt es sich, eine Rückerstattung der Preisdifferenz beider Medikamente zu beantragen - auf der Grundlage eines Verkaufsbelegs, d.h. einer Quittung.
Ich hänge einen Link zu einem hilfreichen Beitrag an:
https://www.gdziepolek.pl/artykuly/kiedy-lek-mozna-zwrocic-do-apteki