Ist die Apotheke verpflichtet, das Rezept einzulösen, wenn die Menge auf dem Rezept angegeben ist, z.B. 5 Gramm, und der Hersteller 15 Gramm in Packungen verpackt.
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Angelika Talar-Śpionek Apotheker, Redakteur
2 Jahre vor
Wenn der Apotheker das Rezept zur Abgabe akzeptiert, ist er verpflichtet, das Arzneimittel so herzustellen, wie es auf dem Rezept angegeben ist. Andererseits gibt es keine Bestimmung, die den Apotheker verpflichten würde, das Rezept zur Abgabe anzunehmen. Theoretisch können Sie also in eine andere Apotheke geschickt werden und es ist legal.
Es handelt sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament, daher gibt der Apotheker so viel getrocknetes Kraut ab, wie auf dem Rezept angegeben ist.
Der Apotheker ist verpflichtet, ein verschreibungspflichtiges Medikament gemäß der im Arzneimittelgesetz festgelegten Verschreibung herzustellen.
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