Hallo, ich bin Arzt, ich beginne einen Arbeitsvertrag in einer Kosmetikpraxis. Ich werde dort m.in Botulinumtoxin geben (nur ich) und ich weiß nicht, wie ich mich eindecken kann. Da es sich nicht um eine medizinische Einrichtung handelt, kann ich keine Anfrage stellen? Was also tun, um ein paar Stück auf Lager zu haben? Alles Gute
* Pflichtfeld
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Szymon Siudak Apotheker
17 Monate vor
Genau, dies ist das gebräuchlichste Modell. Sie gewährleistet die Möglichkeit, eine Nachfrage nach Arzneimitteln auszulösen, und gleichzeitig wirft die Beschäftigungsform selbst keine rechtlichen Zweifel auf.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Also sollte ich meine individuelle Arztpraxis in RPWDL melden, mich mit den notwendigen Medikamenten versorgen und z.B. an einem Vertrag arbeiten? Alles Gute
Szymon Siudak Apotheker
18 Monate vor
Die Nachfrage nach Arzneimitteln, Lebensmitteln für eine besondere Ernährung oder Medizinprodukten darf nur von einer Einrichtung gestellt werden, die eine medizinische Tätigkeit ausübt. Das Kosmetikbüro ist nicht als das oben genannte klassifiziert, und daher ist es in diesem Fall nicht möglich, eine Forderung zu stellen. Die einzige Möglichkeit, Botulinumtoxin in der beschriebenen Situation zu kaufen, besteht darin, ein ärztliches Rezept auszustellen. Ich für meinen Teil möchte hinzufügen, dass in den letzten Tagen die Möglichkeit, ein Botulinumtoxin namens Azzalure zu kaufen, zurückgekehrt ist. Die Verfügbarkeit dieses Arzneimittels und möglicherweise die Reservierung können durch Klicken auf den folgenden Link vorgenommen werden: https://www.gdziepolek.pl/produkty/8462/azzalure-iniekcja/apteki.