Hallo, bitte erklären Sie, ob der Apotheker sich weigern kann, das von Anwendungen gebuchte Medikament zu verkaufen, wo das Medikament erhältlich ist, und erklären Sie, dass eine andere Person es zuvor telefonisch gebucht hat. Es wird nicht erwähnt, dass der oben genannte Antrag mehrere Verfügbare Stücke des Medikaments zeigte, die diese Person bestellte und auf die Abholung wartete. Alles Gute
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Anna Tyrańska Apotheker
4 Jahre vor
Dies ist eine Situation, die nicht hätte passieren dürfen, aber ja - es gibt eine solche Möglichkeit. Hatte jemand zuvor ein Medikament telefonisch gebucht und das Apothekenpersonal hat es nicht im System markiert, sondern das Medikament mit einem Zettel abgelegt, befand sich das Präparat noch im System als käuflich zu erwerben. Es gab ein Missverständnis, für das Sie sich entschuldigen sollten.