Ist es möglich, 2 Op. Medikinet 5 mg statt 1 OP. Medikinetisch 10 mg? Machen Apotheker das tatsächlich auf Wunsch des Patienten, oder sind sie eher zurückhaltend (z. B. weil es ein Medikament ist)? Meiner Meinung nach gibt es zumindest im Fall der sofortigen Freisetzung keine gesetzlichen Gegenanzeigen und die bekannte Regelung erlaubt das ausdrücklich (unabhängig davon, ob es sich um RPW handelt oder nicht), aber ich weiß nicht, ob Apotheker in der Praxis so handeln.
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Anna Lewandowska Apotheker, Redakteur
3 Monate vor
Ja, der Apotheker hat das Recht, dem Patienten gleichwertige Dosen auszustellen. Wenn Sie die Dosis eines Medikaments auf einem rezeptpflichtigen Rpw ändern, gelten die geltenden Regeln wie bei einem regulären Rezept. Es ist möglich, das Medikament in niedrigerer Dosierung abzugeben, um die Verwendung der verschriebenen Dosis mit Tabletten mit niedrigerer Dosis sicherzustellen.
Hier können Sie die Verfügbarkeit von Medikinet 10 mg und 5 mg Präparaten verfolgen:
https://www.gdziepolek.pl/produkty/47471/medikinet-10-mg-tabletki/apteki
https://www.gdziepolek.pl/produkty/47473/medikinet-5-mg-tabletki/apteki