Guten Morgen.
Vor zwei Wochen habe ich meine Tochter gegen die Impfpflicht impfen lassen: Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus. Kann ich meine Tochter nach dieser Zeit mit dem HPV-Impfstoff Gardasil impfen lassen?
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Anna Olejnik Apotheker, Redakteur
5 Monate vor
Die Entscheidung über die Verabreichung des Impfstoffs wird vom Arzt auf der Grundlage einer ordnungsgemäß durchgeführten Qualifizierung getroffen. Während des Impfbesuchs führt der Arzt ein Gespräch über mögliche Kontraindikationen vor der Impfung, informiert über empfohlene Impfungen und die Möglichkeit von Nebenwirkungen nach der Impfung.
Denken Sie nur daran, mindestens 4 Wochen Abstand zu halten, wenn zwei Lebendimpfstoffe verabreicht werden.
In diesem Fall sind sowohl Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten als auch der Gardasil-Impfstoff inaktivierte Impfstoffe und enthalten abgetötete Viren.
Theoretisch muss also das 4-wöchige Intervall zwischen der nächsten Verabreichung nicht eingehalten werden.
Es obliegt jedoch dem Arzt in der Arztpraxis, die Möglichkeit der Verabreichung des Impfstoffs zu beurteilen.
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